Feinstaubplaketten

Die neuen amtlichen Schadstoffplaketten können Sie auch bei uns bekommen.

Gesundheitsgefahren durch Feinstaub

Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub und vor allem die besonders kleinen Teilchen zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme der Herz-Kreislauferkrankungen führen kann.

Feinstaub wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse von der Industrie, vom Verkehr und von den Haushalten freigesetzt. Er kann in Ballungsgebieten zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen führen.

Wissenschaftler warnen schon lange vor den Gefahren des Feinstaubs, der durch den täglichen Verkehr in unseren Städten produziert wird, da dieser verkehrsbedingte Feinstaub hauptsächlich aus gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikeln besteht. Kinder und ältere Menschen sind davon besonders betroffen.

Deshalb hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen durch Kraftfahrzeuge beschlossen.

Gesetzliche Regelungen
Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge betroffen.

Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer „draußen“ bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.

Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 – 4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn Sie eine der ausgeschilderten Plaketten an der Windschutzscheibe tragen.

Nachrüsten deshalb jetzt sehr attraktiv
Das Aussperren aus den Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument zum Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Nach der Umrüstung durch eine anerkannte AU-Werksatt erhält der Autobesitzer eine Abnahmebescheinigung. Anhand dieser trägt die Zulassungsstelle die neue Partikelminderungsstufe (PM-Stufe) in die Fahrzeugpapiere ein. Der Staat belohnt die Nachrüstung neben Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer mit einem bis Ende 2009 befristeten Steuerbonus in Höhe von 330 Euro. Ab sofort ist wahlweise auch eine Barauszahlung der Förderung möglich. Wer eine Bescheinigung einer Werkstatt oder eines Kfz-Sachverständigen und einen entsprechenden Eintrag der Zulassungsbehörde vorweisen kann, stellt einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de. Die Barprämie wird dann auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Alle Diesel-Pkw, die keinen Partikelfilter haben, werden vom 1. April 2007 bis 31.Dezember 2011 vom Fiskus höher besteuert und zahlen pro 100 Kubikzentimeter Hubraum eine erhöhte Kraftfahrzeugsteuer von 1,20 Euro.

Die amtlichen „Feinstaubplaketten“ – Wo gibt es sie?
Über den Erwerb einer Feinstaubplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden. Sie garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen. Die amtlichen „Feinstaubplaketten“ können Sie bei Ihrem GTÜ-Sachverständigen erhalten.

Text: GTÜ

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