Hauptuntersuchung

Die TÜV SÜD-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung des TÜV SÜD. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung
Nach dem Motto „Sachverstand und Leidenschaft“ setzen sich die TÜV SÜD-Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.

Die HU-Plakette

Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist.
Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.

  • Die nach oben zeigende Zahl zeigt den Monat der nächsten Untersuchung, hier März
  • Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr der nächsten Untersuchung, hier 2012

Die Farben der Plaketten und ihre Bedeutung.
(Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre.)

 

Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten

Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ hat die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ vereinfacht und beschleunigt. Prüfer aller anerkannten Kfz-Prüfinstitutionen – und damit auch die Prüfingenieure des TÜV SÜD – können nun Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges „Vollgutachten“ durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.

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