Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.
Die Sachverständigen des TÜV SÜD unterstützen Kfz-Betriebe als kompetente Partner auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind die TÜV SÜD-Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.
Die häufigsten Prüfobjekte im Kfz-Betrieb sind:
- Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische, Grubenheber)
- Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
- Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
- Leitern und Tritte
- Flüssigkeitsstrahler
- Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
- Rollenprüfstände
- Flüssiggasanlagen
- Verdichter
- Winden-, Hub- und Zuggeräte
- Lastaufnahmemittel
- Arbeitsplatzlüftung
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel